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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Terminvereinbarung
Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein verbindlicher Behandlungsvertrag zwischen der Hebammenambulanz und der Patientin zustande.
2.  Absagefristen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden.
Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder über das vereinbarte Buchungssystem erfolgen.
3.  Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine
Wird ein Termin
        •  nicht wahrgenommen (Nichterscheinen) oder
        •   weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt,
behalten wir uns vor, das für diesen Termin vorgesehene Honorar in voller Höhe (100 %) als private Eigenleistung in Rechnung zu stellen, da in diesem Fall eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist.
4.  Höhe des Ausfallhonorars
Das Ausfallhonorar entspricht dem Betrag, der für die geplante Leistung gemäß Hebammenhilfe-Vertrag bzw. Gebührenordnung angefallen wäre. Dies entspricht 74,00€/Std.
5.   Kein Ersatztermin
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesen Fällen nicht.

6.   Ausnahmen
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche medizinische Notfälle) kann auf die Berechnung des Ausfallhonorars verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Hebammenambulanz.

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